Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
(1) Allgemeines

1. Unsere nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir im Einzelfalle nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen gelten also nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

(2) Angebot und Auftrag

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung/Leistung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Nebenabreden sind schriftlich zu treffen.

 

(3) Preise

1. Unsere Preise gelten ohne Mehrwertsteuer: diese wird – in jeweils gesetzlicher Höhe – gesondert in Rechnung gestellt. Fracht und Verpackung, soweit erforderlich, werden getrennt berechnet.

2. Wir sind nicht zur Annahme von Anschlussverträgen verpflichtet und nicht an die Preise gebunden, die bei voran gegangenen Lieferungen/Leistungen vereinbart wurden.

3. Unsere Preise werden jährlich zum 01. Januar gemäß der prozentualen Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen: Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige WZ-Klassifikation WZ08-812 angepasst und auf volle Euro aufgerundet (DESTATIS Code: 61311-0003) Ist dieser Index nicht verfügbar, wird ersatzweise der Verbraucherpreisindex für Deutschland herangezogen.

Liegt die Veränderung unter ±1,5 %, entfällt die Anpassung. Nicht vorgenommene Anpassungen werden im Folgejahr kumuliert berücksichtigt, bis die Schwelle von ±1,5 % überschritten wird.

Die Anpassung erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Mitteilung.

 

(4) Lieferung, Abnahmepflichten

1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten mit Meldung unserer Versandbereitschaft, wenn die Versendung aber ohne unser Verschulden unmöglich ist. Der Kunde kann eine Verzugsentschädigung nur dann verlangen, wenn er diese bei der notwendigen, schriftlichen Nachfristsetzung angekündigt hat. Dies gilt nicht soweit in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3. Wird der Versand oder die Zustellung bzw. Übernahme von Waren durch Verschulden des Kunden verzögert, so hat er, einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, 1/60 des Rechnungsbetrages als tägliche Lagerkosten zu zahlen. Weist der Kunde nach, dass geringere Kosten entstanden sind, so sind nur diese zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens bleiben unberührt.

4. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungszeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind, sowie bei anderen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von uns nicht zu vertretenden Umständen.

5. Bei Sukzessivlieferungsverträgen wird jede Teillieferung einzeln berechnet. Gerät der Kunde hinsichtlich einer Teillieferung in Verzug, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte von weiteren Lieferungen solange frei, bis der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.

 

(5) Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

1. Bei Bedarf wählen wir, sofern nicht anders vereinbart, die Versandart und Verpackung nach bestem Ermessen.

2. Nicht berechnete Spezialverpackungen (Polybehälter, Container, Paletten usw.) bleiben unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpackung sorgfältig aufzubewahren und bei der Beladung zum Zwecke der Rückholung kostenfrei mitzuwirken. Nicht zurück erstattete Spezialverpackungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen unseres Unternehmens auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

 

(6) Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware/erbrachte Dienstleistung bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware)/Leistungen als Sicherung für unsere Saldorechnung.

2. Der Kunde hat auf seine Kosten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung oder den Verlust der uns an den gelieferten Waren zustehenden Rechte zu verhindern. Etwaige Nachteile, die den Kunde infolge Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu seinen Lasten.

3. Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

 

(7) Haftung für Mängel

Wir leisten für Mängel der Lieferung bzw. Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, ausschließlich wie folgt Gewähr:

1. Hinsichtlich der Qualität und Ausführung unserer Waren gelten die Empfehlungen der einschlägigen DIN-Normen bzw. Qualitätsanforderungen und Toleranzen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die in unserer Auftragsbestätigung zugesichert worden sind.

2. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. Anwendung.

3. Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Dabei feststellbare Mängel oder sonstige feststellbare – insbesondere qualitäts- oder mengenmäßige Abweichungen von der Bestellung sind spätestens 14 Tage nach Eingang der Lieferung/Übergabe schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mängel oder eine Abweichung, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung , spätestens jedoch bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen.

4. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Anzeigen von Mängeln oder sonstige Erklärungen entgegenzunehmen. Diese sind in Schriftform dem Unternehmen bekannt zu geben.

Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen., insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

 

(8) Zahlung

1. Zahlungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto fällig.

Sämtliche Zahlungen sind in Euro auf eines unserer Konten zu leisten. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermines treten die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.

2. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, gegen alle Forderungen aufzurechnen, die der Kunde gegen uns hat.

 

(9) Sonstige Schadensersatzansprüche

Anderweitige Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Ansprüche des Kunden aus vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen, Beratungen und vertraglichen Nebenverpflichtungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.

 

(10) Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten ist Pößneck. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar (auch bei Wechselklagen) sich ergebenden Streitigkeiten ist Pößneck.

Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über den einheitlichen Kauf beweglicher Sachen (BGBLI.S.856) sowie über den Abschluss internationaler Kaufverträge über bewegliche Sachen (BGBLIS.868) ist ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden und vom Interessenten i. S. des Bundesdatenschutzgesetzes bei uns zu speichern.

 

(11) Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.